Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur wird bis Ende 2023 verlängert

13.12.2022 - Die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), welche gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr ermöglicht, wird um ein Jahr - bis Ende 2023 - verlängert. Eine weitere Verlängerung ist aufgrund offener Fragen im bilateralen Verhältnis mit der EU unsicher. Das BAV wird die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Rollmaterialhersteller laufend über die Entwicklungen informieren und die Auswirkungen auf die Verfahren klären.

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Die Schweiz und die EU lassen neues Rollmaterial für den internationalen Verkehr bis Ende 2023 weiterhin gemeinsam zu.
© EDA

Anfang Dezember 2022 hat die halbjährliche Sitzung des gemischten Ausschusses Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen stattgefunden. Die Vertreter der EU-Kommission haben in dieser Sitzung klar gemacht, dass wegen übergeordneter Fragen um ein institutionelles Abkommen eine einvernehmliche Weiterentwicklung im Landverkehrs-Dossier nur noch beschränkt möglich ist. Insbesondere erklärten die EU-Vertreter, dass die sogenannte Übergangslösung für gemeinsam mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) behandelte Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr vorerst nur um ein Jahr verlängert wird. Eine weitere Verlängerung sei abhängig davon, dass die Schweiz die Übernahme des 3. und 4. Eisenbahnpakets der EU vorantreibt und insbesondere Schritte zur Öffnung des Markts im internationalen Personenverkehr einleitet.

Damit besteht ein Risiko, dass die Schweiz ab 2024 bei der Zulassung von neuen Fahrzeugen sowie bei der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für den internationalen Eisenbahnverkehr nicht mehr von den vereinfachten europäischen Verfahren profitieren kann. Es wären dann wieder je ein Verfahren bei der ERA sowie in der Schweiz notwendig, was den Aufwand erhöht und wohl auch zu wesentlich länger dauernden Verfahren führen dürfte.

Europäische Verfahren für den Betrieb auf Grenzstrecken

Bereits früher in diesem Jahr hatte die EU der Schweiz mitgeteilt, dass die Abkommen zum Eisenbahnverkehr auf den Grenzbetriebsstrecken, d. h. für den Regionalverkehr auf grenznahen ausländischen Strecken, nicht mehr anwendbar sind, da diese nicht mehr kompatibel sind mit der weiterentwickelten EU-Rechtssetzung. Damit kann neues Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Regionalverkehr nicht mehr wie früher in länderspezifischen vereinfachten Verfahren zugelassen werden, sondern muss durch die ERA geprüft und gutgeheissen werden. Das BAV empfiehlt den schweizerischen Bahnunternehmen und der schweizerischen Industrie, für solche Verfahren genügend Zeit einzuplanen. Gleichzeitig hat es mit den Nachbarländern Kontakt aufgenommen, um – wenn möglich - neue Abkommen zu den Grenzbetriebsstrecken auszuhandeln.

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