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Veröffentlicht am 27. Mai 2025

Transportvorschriften

Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, auf der Schiene, mit Seilbahnen und auf Gewässern unterliegt nationalen und internationalen Vorschriften. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beteiligt sich an der Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Regelungen.

Bundesamt für Verkehr

Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen