Zur einheitlichen BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur wurde vom BAV die vorliegende «Planungsanweisung BehiG» entwickelt. Mit diesem Instrument können mittels Typisierungen und standardisierten Prozessen Zielkonflikte in der Umsetzung des BehiG reduziert und eine grössere Planungs- und Rechtsicherheit erreicht werden. Zentrales Element ist dabei der Einsatz der VöV «Planungshilfe Interessenabwägung BehiG». Durch deren Einsatz bereits in der Variantenwahl, kann die Machbarkeit von Linienkonzepten überprüft werden.
Das BAV hat aufgrund einer Überprüfung der Vorgaben für einen spontanen und autonomen Zugang für die Rollstuhlfahrer die Vorgaben in der revidierten AB-EBV 2020 genauer definiert. Die geltende maximale Rollstuhlneigung von 18 % soll beim Einfahren oder Verlassen des Zuges wo immer möglich nicht überschritten werden. Hierfür wurden maximale Gleisüberhöhungswerte in Bereich der Perronanlagen in Kurvenlage und Vorgaben zur Nachweisführung beim Rollmaterial definiert. In der vorliegenden Version 2.0 der «Planungsanweisung BehiG» wird die differenzierte Betrachtung der neuen Vorgaben bei der Infrastruktur dargelegt.