Die Sicherheit gewährleisten
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zählt zu den wichtigsten Bereichen des BAV. Auf verschiedenen Ebenen sorgt das BAV dafür, dass die Unternehmen die Vorschriften einhalten und ihre Verantwortung bezüglich Sicherheit wahrnehmen.

Die Phasen der Sicherheitsaufsicht
Die Sicherheitsaufsicht gliedert sich in die normative, die präventive und die Betriebsphase.
Abgrenzung der Verantwortlichkeit
Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit zwischen dem BAV und den Transportunternehmen ist im Wesentlichen bei allen Verkehrsträgern identisch.
Risikomanagement IRM
Das Erkennen, Vermeiden und die Bewältigung von Risiken sind unabdingbar für das Funktionieren einer Bundesbehörde. Das BAV hat zu diesem Zweck das Integrierte Risikomanagement geschaffen.
Nationale Ereignisdatenbank (NEDB)
Die Nationale Ereignisdatenbank (NEDB) dient zur Meldung von Unfällen und Ereignissen im öffentlichen Verkehr gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen.
Gefahrgut
Bahnunternehmen, Seilbahnen und Infrastrukturbetreiberinnen müssen sich beim Transport von Gefahrgut an verschiedene Vorschriften halten.
Marktüberwachung
Mit einer Marktüberwachung stellt das BAV sicher, dass sich bei Eisenbahnen, Gefahrgutumschliessungen und Seilbahnen nur Produkte auf dem Markt befinden, die bezüglich Sicherheit sowie Umwelt unbedenklich sind.
Transportpolizei und Sicherheitsdienste im öV
Das BAV beaufsichtigt die Transportpolizei. Zudem beurteilt es Gesuche von Transportunternehmen, welche den Sicherheitsdienst einer privaten Organisation übertragen wollen.
Wehrdienste
Die Betreiber der Bahninfrastruktur müssen mit den Kantonen Vereinbarungen über die Vorhalteleistungen der Feuer- und Chemiewehren abschliessen und sich an den Kosten beteiligen.
Cybersicherheit
Digitale Daten und deren Vernetzung sind im öV unabdingbar. Die fortschreitende Digitalisierung birgt aber auch Risiken, so dass die Cybersicherheit auch im Bereich des öV zunehmend an Bedeutung gewinnt.
KOVE - Koordination des Verkehrswesens in Ausnahmesituationen
Wenn Notlagen eintreten, muss der Verkehr auf die akuten Bedürfnisse ausgerichtet werden. Mit der Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle bereitet das BAV die Akteure auf solche Situationen vor.
Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
