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Veröffentlicht am 4. Juni 2025

Rahmenbedingungen für einen starken Export-, Import- und Binnengüterverkehr

Sowohl im Binnen- als auch im Import- und Exportverkehr wird rund ein Viertel der gesamten Gütertransportleistung auf der Schiene bewältigt. Das BAV sorgt für gute Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in der Fläche. In gewissen Bereichen leistet es finanzielle Unterstützung.

Ein SBB Cargo Güterzug fährt an einem Feld vorbei.

Im Binnen-, Import- und Exportverkehr – auch «Schienengüterverkehr in der Fläche» genannt - dominieren folgende zwei Produktionsformen:

  • Im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) werden einzelne Bahnwagen oder Wagengruppen aus Anschlussgleisen oder ab Freiverladeanlagen gebündelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt, wo neue Züge je nach Bestimmungsregion zusammengestellt werden. Am Bestimmungsbahnhof werden sie wieder als einzelne Wagen oder Wagengruppen auf Anschlussgleise, an Freiverlade oder Umschlagsanlagen verteilt. Der EWLV wird von SBB Cargo als Systemanbieterin betrieben und verantwortet.
  • Ganzzüge verkehren als Einheit vom Abgangs- zum Zielort (Anschlussgleis oder Umschlagsanlage). Sind regelmässig grosse Mengen an Gütern vom Abgangsort zum Zielort zu transportieren, so werden die Verkehre in sogenannten Shuttle-Zügen abgewickelt, d.h. die Zugskompositionen bleiben zwischen den Transporten unverändert. Vereinzelt fahren Ganzzüge auch im kombinierten Verkehr, d. h. mit Containern oder Wechselbehältern, die an Terminals umgeladen werden. Im Ganzzugverkehr gibt es mehrere Anbieter.
Zwei schematische Darstellungen von Güterzügen. Oben ein Zug mit verschiedenen Wagentypen, beschriftet mit «Einzelwagenladungsverkehr». Unten ein Zug mit identischen offenen Güterwagen, beschriftet mit «Ganzzüge».

Im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr sieht das Gesetz für den Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen expliziten Verlagerungsauftrag vor. Er soll aber die Versorgungssicherheit in allen Regionen der Schweiz gewährleisten. Der Bund strebt deshalb möglichst gute Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in der Fläche an.

Zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche leistet der Bund Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Millionen pro Jahr. Weiter zahlt der Bund Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen und zur Förderung der Hafeninfrastruktur am Rhein. Ebenfalls finanziell unterstützt wird die Umrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven auf die Digitale Automatische Kupplung (DAK).

Einzelwagenladungsverkehr

Um den Einzelwagenladungsverkehr zukunftstauglich zu machen und in die Eigenwirtschaftlichkeit zurückzuführen, unterstützt der Bund diesen mit vorerst 260 Millionen Franken für die Jahre 2026-29. Das BAV hat hierfür mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Möglich gemacht hat dies die Revision des Gütertransportgesetzes vom 21. März 2025.

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Güterverkehr
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen