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Veröffentlicht am 28. April 2025

Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen

Zur Förderung eines nachhaltigen und umweltschonenden Güterverkehrs in der Schweiz hilft der Bund bei der Finanzierung von Umschlags- und Verladeanlagen.

Die Verfügbarkeit von Umschlags- und Verladeanlagen  ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Wagenladungsverkehr in der Schweiz. Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV) ermöglichen das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger. Mit der finanziellen Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene.

Gestützt auf das Gütertransportgesetz und die -verordnung leistet der Bund Investitionsbeiträge an den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Umschlags- und Verladeanlagen.

Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen werden mittels vierjähriger Vereinbarungen zugesichert. Die Richtlinie über die finanzielle Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen sowie zur Ausrichtung von Umschlags- und Verladebeiträgen zeigt für Betreiberinnen von Umschlags- und Verladeanlagen das Verfahren im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Investitionsbeiträgen auf. Die Richtlinie dient zudem als Vollzugshilfe im Zusammenhang mit der Abwicklung der im Gütertransport vorgesehenen Umschlags- und Verladebeiträge.

Der Bund unterstützt Umschlags- und Verladeanlagen seit den 80er-Jahren. Mit den Fördermassnahmen wurde in der Schweiz ein dichtes Netz von Anschlussgleisen und kleineren und mittelgrossen KV-Umschlagsanlagen geschaffen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Güterverkehr
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen