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Veröffentlicht am 8. Dezember 2025

Leistungsvereinbarung für den Einzelwagenladungsverkehr

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie regelt, wie künftig der Einzelwagenladungsverkehr erbracht wird und wie die neuen finanziellen Beiträge des Bundes eingesetzt und abgerechnet werden.

Güterzug des Einzelwagenladungsverkehrs.

Der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) umfasst den Bahntransport von Gütern in Einzelwagen oder Wagengruppen im Binnen-, Import- und Exportverkehr mit mindestens einer Rangierbewegung. Der EWLV spielt im schweizerischen Binnentransport und im Import/Export eine wichtige Rolle. Er ermöglicht insbesondere, kleine Transporteinheiten wie z. B. palettierte Ware oder landwirtschaftliche Erzeugnisse per Bahn zu transportieren. Der EWLV deckt so den Transport zwischen den verschiedenen Produktionsstätten, Lagern und Logistikzentren ab.

Auf den 1. Januar 2026 treten für den EWLV neue Rahmenbedingungen in Kraft. Das Parlament hat mit der Revision des Gütertransportgesetzes im Frühling 2025 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Der Bundesrat hat im November die dazugehörigen Verordnungsanpassungen beschlossen. Neu wird der Bund den EWLV finanziell unterstützen. Damit kann kurz- und mittelfristig sein Fortbestehen sichergestellt werden. Längerfristig soll die Grundlage geschaffen werden, dass der EWLV modernisiert und effizienter werden kann, wieder eigenwirtschaftlich wird und in neues Rollmaterial investieren kann. Für die erste Vierjahresperiode hat das Parlament 260 Millionen Franken gesprochen.

Leistungsvereinbarung auf Basis eines Offertverfahrens

Bisher wurde der EWLV grossmehrheitlich durch SBB Cargo betrieben. Das BAV hat im Sommer 2025 ein Offertverfahren durchgeführt, das den Abschluss einer oder mehrerer Leistungsvereinbarungen zum zukünftigen Angebot im EWLV und dessen finanzielle Förderung durch den Bund zum Ziel hatte. Im Rahmen des Verfahrens hat nur SBB Cargo eine Offerte eingereicht.

Am 8. Dezember 2025 hat das BAV mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung zur Erbringung des EWLV in den Jahren 2026 bis 2029 unterzeichnet. Damit ist der letzte Schritt getan, um das neue EWLV-Fördersystem per Anfang 2026 in Betrieb zu nehmen.

Regelmässige Berichterstattung

Das Angebot im EWLV, d. h. Bedienpunkte, Produkt- und Preispolitik, liegt auch weiterhin in der vollständigen Verantwortung von SBB Cargo. Das BAV hat mit SBB Cargo in der Vereinbarung konkret geregelt, welche Nachweise nötig sind, um die subventionsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit den neuen Fördermitteln dürfen z. B. keine Quersubventionierungen erfolgen. SBB Cargo wird dem BAV quartalsweise Bericht erstatten. Wichtige Kenngrössen im EWLV werden öffentlich bereitgestellt. So werden z.B. Angaben zur Transportleistung auf der Internetseite des BAV veröffentlicht und regelmässig aktualisiert. Zudem publiziert das BAV halbjährlich einen Bericht zur Entwicklung des EWLV-Angebots. Diese Publikation dient der Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Parlament.