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Veröffentlicht am 3. Juni 2025

Das Arbeitszeitgesetz

Zum Schutz der Angestellten des öffentlichen Verkehrs enthält das Arbeitszeitgesetz unter anderem Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit sowie den Gesundheitsschutz.

Ein Lokführer der SBB in seinem Führerstand.

Die besonderen Umstände beim öffentlichen Verkehr erfordern spezielle Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Betriebs und zum Schutz der Mitarbeitenden, die in den diesem Gesetz unterstellten Betrieben beschäftigt sind. Diese Bedürfnisse sind im Arbeitszeitgesetz (AZG) abgedeckt.

Das AZG enthält Vorschriften über die Arbeits- und die Ruhezeit, den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung sowie über den Sonderschutz für Jugendliche und Frauen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Es handelt sich um ein Spezialgesetz für den öffentlichen Verkehr, das als solches gleichwertig neben dem Arbeitsgesetz (ArG) steht.

Weitere Informationen

Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz und Unfallprävention liegen in der Verantwortung der Unternehmen. Das BAV überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften und ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen.

Jugendarbeitsschutz

Jugendliche Mitarbeitende haben das Recht auf besonderen Schutz in der Arbeitswelt. Das Arbeitszeitgesetz enthält dazu besondere Bestimmungen. Deren Einhaltung durch die Unternehmen wird vom BAV überwacht.

Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission

Die Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission ist die Bundesbehörde für Fragen des Arbeitszeitgesetz. In der Kommission sind die Arbeitnehmenden und die Unternehmen vertreten.

Rechtsänderungen

Das Arbeitszeitgesetz hat in den vergangenen Jahren Änderungen erfahren, die auf dieser Seite aufgelistet sind.

Mutterschutz

Das BAV ist zuständig für die Aufsicht der geltenden Bestimmungen zum Mutterschutz für die dem Arbeitszeitgesetz unterstellten Arbeitnehmerinnen.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Bahnbetrieb
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen