Jugendarbeitsschutz
Jugendliche Mitarbeitende haben das Recht auf besonderen Schutz in der Arbeitswelt. Das Arbeitszeitgesetz enthält dazu besondere Bestimmungen. Deren Einhaltung durch die Unternehmen wird vom BAV überwacht.
Jugendliche Mitarbeitende haben das Recht auf besonderen Schutz in der Arbeitswelt. Das Arbeitszeitgesetz enthält dazu besondere Bestimmungen. Deren Einhaltung durch die Unternehmen wird vom BAV überwacht.