Mutterschutz
Das BAV ist zuständig für die Aufsicht der geltenden Bestimmungen zum Mutterschutz für die dem Arbeitszeitgesetz unterstellten Arbeitnehmerinnen.
Das BAV ist zuständig für die Aufsicht der geltenden Bestimmungen zum Mutterschutz für die dem Arbeitszeitgesetz unterstellten Arbeitnehmerinnen.