Sind amphibische Fahrzeuge in der Schweiz zugelassen?

Nein, nach Art. 96 Abs. 2 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) dürfen amphibische Fahrzeuge nicht zugelassen werden.

Wird ein amphibisches Fahrzeug, als Sportboot (mit Konformitätserklärung) bezeichnet, kann es nach Art. 96 Abs. 2 BSV in der Schweiz trotzdem nicht immatrikuliert werden. Ein Beispiel für ein nicht zulassungsfähiges amphibisches Fahrzeug ist ein schwimmender Caravan.

Die Definition eines Wasserfahrzeuges (Schiff) als Sportboot sorgt nicht automatisch für einen Vorrang gegenüber anderen Bestimmungen der BSV.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/506-f.html