Ich habe gehört, dass in der Schweiz Jet-Skis nicht zugelassen sind. Stimmt das?

Es besteht kein spezifisches Verbot für Jet-Skis (ausser auf dem Bodensee, dem Genfersee und den Tessiner Seen). Jet-Skis (oder Wassermotorräder) gelten in der Schweiz als so genannte Vergnügungsschiffe. Die zulässige Antriebsleistung für Vergnügungsschiffe hängt unter anderem von der Schiffsgrösse ab und ist bis zu einer Länge von 6,50 m beschränkt. Auch dürfen Schiffe, die kürzer als 2,50 m sind, nicht mit einem Motor ausgerüstet sein. In der Praxis schliesst das die Zulassung von Jet-Skis und ähnlichen Wasserfahrzeugen in der Regel aus.

Die Vorschriften zur Berechnung der zulässigen Antriebsleistung finden sich in Anhang 11 der Binnenschifffahrtsverordnung. Für kleinere Schiffe muss auch die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Uferzone beachtet werden.

Auf dem ganzen Bodensee, dem gesamten Genfersee und auf den Tessiner Seen in schweizerischen Gewässern ist das Fahren von Wassermotorrädern oder ähnlichen Geräten verboten.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 2

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 121

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 139

Binnenschifffahrtsverordnung Anhang 11

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 6.15

Internationales Reglement über die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee Art. 55a

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 42

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 53

Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee Art. 78d

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/504-f.html