Kann ich in der Schweiz ein Surf- Segelbrett oder ein anderes Vergnügungsschiff mit (Elektro-)Motor betreiben?

Surf-, Segelbretter und andere Vergnügungsschiffe mit geschlossenem Rumpf dürfen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Art. 121 Abs. 5 nicht motorisiert werden. Das Motorisierungsverbot ist für geschlossene Auftriebskörper gedacht, die als Vergnügungs-, Sport- und Badegeräte genutzt werden. Dies gilt auch wenn die Geräte und Bretter nicht einzeln in der BSV definiert sind, unabhängig von ihrer Länge und unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Foils ausgeführt sind. Ob für derartige Sportgeräte nun eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, ist zweitrangig. Die Definition eines Wasserfahrzeuges (Schiff) als Sportboot sorgt nicht automatisch für einen Vorrang gegenüber anderen Bestimmungen.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordung Art. 2

Binnenschifffahrtsverordung Art. 16

Binnenschifffahrtsverordung Art. 121

Links:

vks Liste der Schifffahrtsämter

 

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/508-f.html