Welche Personen auf dem Schiff müssen sich an den Alkohol-Grenzwert halten?

Der Alkoholgrenzwert gilt für diejenige Person, die das Steuer des Schiffes bedient oder sonst an der Führung beteiligt ist. Wer zudem als verantwortlicher Schiffsführer (mit Führerausweis) an Bord des Schiffes einen Kollegen ohne Ausweis das Schiff führen lässt, muss diesen überwachen und notfalls eingreifen können. In diesem Falle bleibt die Person mit Ausweis der verantwortliche Schiffsführer und muss jederzeit fahrfähig sein. Wenn eine Person an Bord lediglich beim Anlegen das Seil zuwirft oder festmacht, so gilt dies nicht als Führen des Schiffes und die Person untersteht nicht dem Grenzwert.

Sind zwei Personen mit Schiffsführerausweis an Bord, muss mindestens eine den Grenzwert einhalten: diejenige, die am Ruder steht. Keine Rolle spielt hingegen der Besitz, das Eigentum oder die Haltereigenschaft bezüglich des Schiffes.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 40a

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/402-f.html