Personen, die normalerweise ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, und bei einem Auslandsaufenthalt von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten einen Führerausweis erworben haben, können ihn in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen, wenn er in einem der in Rundschreiben Nr. 54-1 erwähnten Länder ausgestellt wurde und den dort genannten Bedingungen entspricht. Der prüfungsfreie Umtausch von Ausweisen aus anderen Ländern ist nicht möglich.
Gesetze:
Binnenschifffahrtsverordnung Art. 91a