Brauche ich zum Führen von Güterschiffen einen besonderen Führerausweis?

Zum Führen von Güterschiffen mit Maschinenantrieb, Schubschiffen und Schleppern ist einer Führerausweis der Kategorie C erforderlich. Dieser Führerausweis wird vom Schifffahrtsamt des Kantons, in dem der Kandidat seinen Wohnsitz hat, ausgestellt. Das gleiche Amt ist für die Abnahme der erforderlichen Prüfung zuständig. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C müssen sich alle 5 Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um zu bestätigen, dass sie die medizinischen Mindestanforderungen erfüllen.

Zum Führen von Güterschiffen auf dem Rhein unterhalb der Mittleren Rheinbrücke in Basel wird ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer (Rheinpatent gemäss der Rheinschiffspersonalverordnung oder Unionsbefähigungszeugnis) benötigt. Zum Führen von Güterschiffen auf dem Rhein oberhalb der Mittleren Rheinbrücke in Basel wird das Grosse Hochrheinpatent oder das Kleine Hochrheinpatent (für Schiffe mit einer Länge von weniger als 35 m, ausser Schlepp- und Schubschiffen) benötigt. Die Schweizerischen Rheinhäfen in Basel sind zuständig für die Prüfung und Ausfertigung der Patente für den Rhein.

Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV), §11.01,  § 11.02 , § 12.01, § 20.03

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/108-r.html