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Veröffentlicht am 28. April 2025

Weitere Rechtsgrundlagen und Vorschriften

In dieser Rubrik finden Sie nur die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bzw. vom Bundesamt für Verkehr BAV erlassenen Rechtsbestimmungen. Für Gesetze und Verordnungen konsultieren Sie die «Systematische Sammlung des Bundesrechts» (SR).

Fassade des Bundeshauses mit Flaggen der Schweiz und der EU.

Verordnungen des UVEK und des BAV

Zahlreiche Verordnungen des BAV und des UVEK regulieren den öffentlichen Verkehr bei der Eisenbahn, den Seilbahnen und der Schifffahrt.

Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV)

Die Eisenbahnverordnung (EBV) regelt u.a. Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen der Eisenbahn. Die Details der EBV sind in den Ausführungsbestimmungen (AB-EBV) festgehalten.

Notifizierte Nationale Technische Vorschriften (NNTV)

Die TSI sind das Regelwerk, das die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems gewährleistet. Weichen nationale Regeln von den TSI ab, müssen die Länder diese als notifizierte nationale technische Vorschriften publizieren.

Fahrdienstvorschriften (FDV)

Die Fahrdienstvorschriften (FDV) gelten für alle schweizerischen Eisenbahnen sowie für alle Bahnen, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen.

Richtlinien

Nebst Gesetzen und Verordnungen, die vom Parlament bzw. Bundesrat oder Departement erlassen werden, bilden zahlreiche Richtlinien im Kompetenzbereich des BAV den rechtlichen Rahmen für den öffentlichen Verkehr.

Internationale Vereinbarungen

Die Schweiz liegt mitten in Europa. Für einen reibungslosen grenzüberschreitenden Verkehr in andere Länder müssen die Normen, die technischen Vorschriften und die Regeln international abgestimmt sein.

Nationale Vereinbarungen

Für die Realisierung grosser Projekte ist die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmen unerlässlich. Die Bedingungen können in Vereinbarungen festgehalten werden.