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Veröffentlicht am 10. September 2025

Rola-Transporte sollen auf der Schiene bleiben

Die Rollende Landstrasse (Rola) wird im Dezember 2025 eingestellt. Der Bund setzt finanzielle Anreize, um die entsprechenden Transporte in den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) zu überführen. Für das kommende Jahr werden zusätzliche Fördermittel für den UKV eingesetzt die wegen der Einstellung der Rola frei werden. Transportunternehmen, die im alpenquerenden UKV tätig sind, können dem BAV ab sofort ihre Offerten einreichen.

Im Bahnhof von Mendrisio steht ein Güterzug, beladen mit roten Containern.

Mangelnde Pünktlichkeit, Streckenunterbrüche wegen Baustellen auf den nördlichen Zulaufstrecken und fehlende Kapazitäten auf den Ausweichstrecken sorgen dafür, dass die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs momentan harzt. Ein Ausdruck davon ist der Beschluss der Firma RAlpin, die Rola auf Ende 2025 einzustellen.

Der Bund hat vor diesem Hintergrund entschieden, nächstes Jahr einen Teil der ursprünglich für die Rola vorgesehenen Betriebsbeiträge für den UKV einzusetzen, d. h. für den Transport von Containern, Sattelaufliegern und Wechselbehältern per Bahn. Insgesamt hat der Bundesrat beim Parlament im Rahmen des Voranschlags für das kommende Jahr 59 Millionen Franken zur Förderung des alpenquerenden Verkehrs beantragt. Damit stehen dem UKV nächstes Jahr mehr Mittel zur Verfügung als 2025.

Anschubfinanzierung für Rola-Transporte, die in den UKV wechseln

Der grösste Teil der 59 Millionen Franken wird im nächsten Jahr für Betriebsabgeltungen für den herkömmlichen UKV verwendet. Zusätzlich will das BAV die Güter, die zurzeit noch mit der Rola transportiert werden, möglichst vollständig und so rasch wie möglich in den UKV überführen. Deshalb sieht das BAV vor, Transporte, die nachweislich von der Rola kommen, mit einem zusätzlichen Beitrag von 25 Franken pro Sendung zu fördern. Diese ausserordentliche Massnahme im Sinne einer Anschubfinanzierung ist befristet auf die Jahre 2026 und 2027. Eine weitere Verlagerung auf die Strasse soll damit verhindert werden.

Operateure, die von dieser «Rola-Prämie» profitieren wollen, sind aufgefordert, dies dem BAV bis am 12. September 2025 zu melden. Das BAV wird mit ihnen bis Ende Jahr klären, in welcher Form die entsprechenden Nachweise für Verlagerungen von der Rola zum UKV erbracht werden können.

Vereinbarung zwischen BAV und Operateuren

Basis für die Gewährung der herkömmlichen UKV-Subventionen des Bundes ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem KV-Operateur. Darin werden die geplanten Zugs- und Sendungszahlen sowie die maximale Abgeltung festgehalten. Die Vereinbarung beruht auf einer Offerte, welche die geplante Anzahl Züge und Sendungen sowie eine Planerfolgsrechnung ausweist. Die Operateure können ihre Offerten ab sofort bis spätestens am 20. November beim BAV einreichen.