Regionaler Personenverkehr
Der regionale Personenverkehr (RPV) umfasst den Verkehr innerhalb von Regionen einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften. Der Bund bestellt und finanziert den RPV mit Erschliessungsfunktion gemeinsam mit den Kantonen.

Beim regionalen Personenverkehr handelt es sich um den Verkehr innerhalb einer Region, einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften, sowie dem Personenverkehr zwischen benachbarten, auch ausländischen, Regionen.
Der Bund beteiligt sich an der Bestellung und Finanzierung des RPV, sofern dieser eine Erschliessungsfunktion hat. Dies ist dann der Fall, wenn sich an mindestens einem Linienende ein Verknüpfungspunkt mit dem übergeordneten Netz des öffentlichen Verkehrs und am anderen Ende oder zwischen den Linienenden eine Ortschaft befindet. Zudem muss die Ortschaft, die erschlossen wird, mindestens 100 Einwohner haben. Aktuell bestellt der Bund gemeinsam mit den Kantonen rund 1'550 Linien bei 108 Transportunternehmen. Er finanziert den RPV jährlich mit rund 1,1 Mia. Franken.
Nicht zum RPV zählen der Ortsverkehr, der Fernverkehr und der Ausflugsverkehr.
Offerte Regionaler Personenverkehr
Weitere Informationen
Bestellverfahren
Bund und Kantone bestellen bei den Transportunternehmen Angebote des regionalen Personenverkehrs. Sie schliessen mit den Unternehmen Angebotsvereinbarungen ab.
Zielvereinbarungen RPV
Bund und Kantone schliessen im regionalen Personenverkehr mit den Transportunternehmen Zielvereinbarungen ab.
Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr
Der Betrieb von Buslinien des regionalen Personenverkehres (RPV) wird in bestimmten Fällen öffentlich ausgeschrieben.
Betriebsmittelbeschaffung
Im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) gelten für die Beschaffung der Betriebsmittel besondere Regeln.
Bundesbürgschaft
Transportunternehmen, die für den abgeltungsberechtigten Regionalverkehr Rollmaterial beschaffen müssen, können bei der Beschaffung der dazu nötigen Finanzmittel von einer Bundesbürgschaft profitieren.
Seilbahninvestitionen
Vielerorts erbringen auch Seilbahnen Transportdienstleistungen im subventionierten Regionalverkehr. Wie die betroffenen Unternehmen vorgehen müssen, um Betriebsabgeltungen zu erhalten, ist auf dieser Seite zu erfahren.
Controlling
Zur Unterstützung der Transportunternehmen beim gesetzeskonformen Umgang mit den Subventionen werden externe Revisionsstellen beigezogen.
Qualitätsmesssystem
Von Testkunden lässt das BAV die Qualität der von den Transportunternehmen im subventionierten Verkehr erbrachten Leistungen regelmässig prüfen. Die Resultate werden publiziert.
Kennzahlen RPV
Das BAV sorgt dafür, dass die bestellten Leistungen im RPV effizient erbracht werden. Die Beurteilung erfolgt anhand von Kennzahlen. Zudem stellt das BAV ein Benchmarking zur Verfügung.
Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
