Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten
Die Fahrerbescheinigung bestätigt Fahrern aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), dass sie rechtmässig in Schweizer Transportunternehmen angestellt sind. Die Bestätigung ist nötig für gewerbliche Güterbeförderungen von oder durch Staaten der EU und des EWR.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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