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Veröffentlicht am 28. Mai 2025

Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten

Die Fahrerbescheinigung bestätigt Fahrern aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), dass sie rechtmässig in Schweizer Transportunternehmen angestellt sind. Die Bestätigung ist nötig für gewerbliche Güterbeförderungen von oder durch Staaten der EU und des EWR.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen