Anzeige beim Bundesamt für Verkehr

Ein Reisender oder eine Reisende, die mit dem Entscheid eines Transportunternehmens oder der Beschwerdestelle der SBB nicht einverstanden ist, kann den Fall vom Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilen lassen. Das BAV hat dazu eine sogenannte Durchsetzungsstelle eingerichtet.

Die Eingabe kann per E-Mail an die Adresse Passagierrechte@bav.admin.ch gesandt oder schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:

Bundesamt für Verkehr (BAV)
Durchsetzungsstelle Passagierrechte
3003 Bern

Die Eingabe muss folgende Informationen umfassen:

  • Angaben zur betroffenen Person:
    Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, optional: E-Mail-Adresse.
  • Angabe zur Reise mit Störung/Zugsausfall (inkl. Kopie des Tickets)
  • Negativen Entscheid des Transportunternehmens
  • Begründung für gegenteilige Einschätzung des oder der Reisenden.

Der Eingang der Eingabe wird innert 7 Tagen per E-Mail oder Brief bestätigt. Der Entscheid wird der Person, die Anzeige erstattet hat, nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/tarife/passagierrechte/durchsetzungsstelle.html