Tarife und Passagierrechte

Ein Billettautomat mit Touch-Screen, im Vordergrund eine Hand.
Den Kunden soll ein einfaches und benutzerfreundliches Tarifsystem zur Verfügung gestellt werden.
© Alliance SwissPass

Die Tarife für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs werden gemäss Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) von den Transportunternehmen festgelegt.

Dabei gilt der Grundsatz, dass man für eine Reise nur ein Billett oder Abonnement braucht - auch wenn sie mit verschiedenen Unternehmen, beispielsweise SBB, RhB und Postauto, stattfindet. Dieser sogenannte Direkte Verkehr (DV), der in Artikel 16 des PBG verankert ist, erleichtert das Reisen und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das öV-Vorzeigemodell Schweiz.

Damit sie den Direkten Verkehr anbieten können, erstellen die Unternehmen die Tarife und Fahrausweise nicht je einzeln, sondern im Rahmen der Branchenorganisation Alliance SwissPass.

Die Tarifwelt des DV überschneidet sich zunehmend mit derjenigen der Tarifverbünde, welche in den letzten Jahren ihre Gebiete erweitert haben. Es besteht der Bedarf nach einer Abstimmung. Zu diesem Zweck hat Alliance SwissPass einen Strategierat geschaffen. Darin ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit einer beratenden Stimme vertreten. Das BAV setzt sich dafür ein, dass den Kundinnen und Kunden ein einfaches und benutzerfreundliches Tarifsystem zur Verfügung gestellt wird.

Passagierrechte

Die öV-Unternehmen sind überdies gehalten, die rechtlichen Bestimmungen zu den Passagierrechten einzuhalten. Das BAV kann als Durchsetzungsstelle angerufen werden.

 

Alliance SwissPass

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/tarife.html