Die Schweiz soll dem europäischen Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern beitreten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Betroffen vom Übereinkommen ist in der Schweiz allein die Rheinschifffahrt.
Seit dem 1. September 2009 ist das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, damit das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB AG wesentliche Schritte zur Modernisierung und zum Ausbau der Bahn in der Schweiz auslösen können.
In der Schweiz werden grosse Anstrengungen unternommen, die Bahnübergänge aufzuheben oder die Sicherheit zu erhöhen. Trotzdem ereigneten sich auf Bahnübergängen im vergangenen Jahr 195 Ereignisse mit 5 Todesopfern. In Europa sterben auf Bahnübergängen jährlich rund 600 Personen. Das European Level Crossing Forum (Europäisches Bahnübergangsforum, ELCF) hat deshalb den «Europäischen Tag des Bahnübergangs» ins Leben gerufen.
Das Parlament hat die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) behandelt. Nun wurden die entsprechenden Verordnungen publiziert. Sie treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist für das Transitland Schweiz eine wichtige verkehrspolitische Zielsetzung, für welche ein eigener Verfassungsartikel (Art. 84 Bundesverfassung) existiert. Zur Erreichung dieses Ziels werden verschiedene Massnahmen umgesetzt (bspw. LSVA, NEAT, Bahnreform, Förderung des Kombinierten Verkehrs).
Als eine Massnahme läuft bis am 30. September 2009 die Ausschreibung der Förderung der Rollenden Landstrasse im alpenquerenden Güterverkehr. Weitere Informationen zur Ausschreibung
Zur besseren Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz investiert der Bund bis Ende 2015 1090 Mio. CHF (Preisstand 2003) in das Eisenbahnnetz. Damit werden die Reisezeiten aus der Schweiz zu den Städten Paris, Lyon, München, Ulm und Stuttgart verkürzt.