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Veröffentlicht am 28. April 2025

Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einsehen zu können. 

Das BAV-Gebäude von innen

Für die Einsichtnahme in Dokumente der öffentlichen Verwaltung gelten die Rahmenbedingungen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ). Für die Umsetzung im BAV besteht eine zentrale Ansprechstelle.

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