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Veröffentlicht am 22. Mai 2025

Klare Regeln für Strassentransportunternehmen

Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- bzw. Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Lizenz. Diese stellt das BAV aus. Zudem sorgt es für die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Vier Lastwagen auf der A1 beim Grauholz

Neben seinen Aufgaben im öffentlichen Verkehr und im Güterverkehr auf Schiene und Wasser hat das BAV auch gewisse Kompetenzen beim Strassentransport: Es stellt die erforderlichen Lizenzen für Transportunternehmen aus, die in der Schweiz gewerbsmässig Güter bzw. Personen auf der Strasse befördern. Zudem ist es für Anpassungen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zuständig.

Weitere Informationen

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfasst alle Fahrten von Lastwagen und anderen schweren Güterfahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Sie dient dazu, die nicht gedeckten Wegekosten und die externen Kosten dieses Verkehrs zu decken, welche er mit Schäden an Umwelt, Gesundheit etc. auslöst.

Lizenz für den Strassentransport

Alle Strassentransportunternehmen benötigen eine Zulassungsbewilligung.