Richtlinie minimale Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr (RPV)
In der Richtline «Minimale Wirtschaftlichkeit» definiert das BAV u.a. die Voraussetzungen für die Mitfinanzierung einer Linie des regionalen Personenverkehrs. Bei der aktuellen Überarbeitung dieser Richtlinie soll eine neue Angebotskategorie eingeführt werden für Angebote mit mehr als 36 täglichen Kurspaaren (Halbstundentakt). Eine Stellungnahme kann via Consultations bis am 29. Mai 2026 eingereicht werden.
Bei Fragen steht Ihnen Jonas Baumgartner gerne zur Verfügung: jonas.baumgartner@bav.admin.ch