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Veröffentlicht am 15. Januar 2026

Überarbeitete BAV‑Richtlinie zur Sicherheitsnachweisführung der Sicherungsanlagen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine überarbeitete Version der Richtlinie Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanalagen publiziert. Sie richtet sich an die Fachleute der Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen sowie der Warnsysteme bei den Infrastrukturbetreiberinnen und konkretisiert die Vorgaben für die Sicherheitsnachweisführung in den Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren. Die Richtlinie, die durch das BAV unter Einbezug der Branche erarbeitet wurde, bietet optimierte Anforderungen, mehr Flexibilität und eine klarere Struktur. Sie wird im zweiten Quartal 2026 zeitgleich mit den Branchendokumenten (D RTE 25100; inkl. der zugehörigen Hilfsmittel) in Kraft gesetzt.

Ein Zug der Wengernalpbahn wartet vor einem rot zeigenden Hauptsignal.

Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen und Warnsysteme sind zentrale Elemente des Schweizer Eisenbahnsystems. Sie tragen entscheidend zu einem sicheren und reibungslosen Eisenbahnbetrieb bei. Deren Sicherheit ist durch die Infrastrukturbetreiberin nachzuweisen. Werden Anlagen verändert, ist die Sicherheitsnachweisführung dem BAV im Rahmen der Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren vorzulegen.

Die überarbeitete Richtlinie enthält wichtige Vereinfachungen gegenüber der Vorgängerversion. Damit wird die Sicherheitsnachweisführung effizienter gestaltet, ohne das hohe Sicherheitsniveau des Schweizer Eisenbahnsystems zu beeinträchtigen. Die Richtlinie schafft eine klare Trennung zwischen Standard- und Entwicklungsprojekt, weil es sich bei rund 80 Prozent der Anlagenveränderungen um Standardprojekte handelt. Diese Trennung führt in Standardprojekten zu spürbaren Entlastungen: Die Bestimmung der Plangenehmigungspflicht ist vereinfacht und der Umfang der erforderlichen Dokumente ist auf das jeweils notwendige Minimum reduziert.

Für Entwicklungsprojekte ist ein klar definiertes, normenbasiertes Vorgehen beschrieben. Dabei bietet der Koordinator Innovationsprojekte KIP - BAV in einer neu verankerten Vorbereitungsphase Unterstützung. Zudem ist festgelegt, wann Entwicklungen ohne Plangenehmigungsverfahren auskommen. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, Entwicklungen effizienter und zielgerichteter umzusetzen.

Schliesslich sind zur Erhöhung der Übersichtlichkeit relevante Anforderungen aus den bislang zusätzlich zu konsultierenden Richtlinien zusammengeführt und bestehende Redundanzen soweit möglich beseitigt worden.

Die überarbeitete Richtlinie Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen ist seit Anfang 2026 auf der BAV-Homepage aufgeschaltet. Sie wird im zweiten Quartal 2026 zeitgleich mit den Branchendokumenten (D RTE 25100; inkl. der zugehörigen Hilfsmittel) in Kraft gesetzt. Diese Dokumente werden auf der VöV-Homepage abrufbar sein.