Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Februar 2025

Projektierungszonen Eisenbahnanlagen (ID 96)

Gemäss Art. 18n Eisenbahngesetz (SR 742.101) kann das Bundesamt für Verkehr (BAV) Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Eisenbahnbauten und -anlagen freizuhalten. Da das BAV dieses Instrument bisher nicht genutzt hat, existieren noch kein Datenmodell und keine Geodaten zu dieser Rechtsgrundlage.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Risikomanagement und Führungsunterstützung
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen