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Veröffentlicht am 4. Juni 2025

Inhalte des Landverkehrsabkommens

Das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU regelt zahlreiche Aspekte des grenzüberschreitenden Schienen-, Bus- und Lastwagenverkehrs.

Ein SBB Cargo Güterzug mit mehreren Anhängern auf den Gleisen.

Ablösung des Transitabkommens

Das Landverkehrsabkommen trat per 1. Juni 2002 in Kraft und ersetzte schrittweise - und ab 1. Januar 2005 vollständig - das Transitabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz-EU im Landverkehr

Mit dem Landverkehrsabkommen wurde der gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz/EU etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Landverkehr ist damit für beide Seiten verbindlich geregelt.

Strassenverkehr

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Mit dem Landverkehrsabkommen akzeptierte die EU die Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der LSVA sind alle Lastwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterstellt, die in der Schweiz verkehren.

Schienenverkehr