Hilfsmittel zur Variantenprüfung bei Seilbahnprojekten
28.08.2025 – Für die Modernisierung ihrer Anlagen oder einen Neubau müssen die Seilbahnunternehmen verschiedene Varianten prüfen, um zu einem möglichst guten und umweltverträglichen Projekt zu gelangen. Im Plangenehmigungsgesuch müssen sie die geprüften Varianten systematisch dokumentieren. Um die Unternehmen hierbei zu unterstützen, publizieren die Branche und der Bund ein Hilfsmittel, das den Ablauf einer Variantenprüfung und die Erarbeitung der nötigen Unterlagen erläutert.

Unter der Leitung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) wurde das Hilfsmittel «Variantennachweis bei Seilbahnprojekten» in einer Arbeitsgruppe des Dachverbands Seilbahnen Schweiz (SBS), der Seilbahnindustrie (IARM) sowie der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Raumplanung (ARE) erstellt. Mittels Texten, Grafiken und Tabellen soll dieses Instrument den Seilbahnunternehmen dabei helfen, nachvollziehbar zu dokumentieren, warum sie sich für bestimmte Linienführungen und technische Systeme entschieden und andere Optionen abgelehnt haben. Diese Angaben sollen den Umweltverträglichkeitsbericht ergänzen, welcher Teil des Plangenehmigungsgesuchs (Baubewilligungsgesuchs) darstellt.
Die Arbeiten beruhen auf Bundesgerichtsurteilen. Im Jahr 2020 hat das Gericht Beschwerden gegen den Bau einer neuen Kabinenumlaufbahn als Ersatz für die bestehende Pendelbahn in St. Moritz gutgeheissen. Es stellte fest, dass die geprüften Alternativen und deren Auswirkungen nicht ausreichend nachgewiesen worden waren, um die für das vorliegende Projekt notwendigen Ausnahmebewilligungen (Rodungen und Bauen im Gewässerraum) genügend zu begründen und eine fundierte Interessenabwägung vorzunehmen.
