Förderung von grenzüberschreitenden Zugverbindungen
Artikel 37a des CO2-Gesetzes sieht eine finanzielle Förderung grenzüberschreitender Bahnangebote vor. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.
Das Parlament hat die Förderung von Nachtzugverbindungen und andere Angebote im grenzüberschreitenden Bahnverkehr für das Jahr 2026 gestoppt. Aus diesem Grund wurde der geplante «EuroNight Basel SBB-Kopenhagen- Malmö» von den SBB gestrichen. Mit dem Entlastungspaket 2027 ist vorgesehen, die Förderung im CO2-Gesetz zu streichen. Aus diesem Grund werden gegenwärtig keine Gesuche mehr angenommen.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Personenverkehr
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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