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Veröffentlicht am 19. Mai 2025

Förderung elektrischer Antriebe im öffentlichen Verkehr

Der Bund fördert elektrische Antriebe von Bussen und Schiffen im öffentlichen Verkehr. Bei Schiffen trägt der Bund auch die Kosten für einen Umbau mit.

Ein Elektro-Bus an der Ladestation.

Aktuelles

Gesuche für Fahrzeuge, die im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden, können konnten bis Ende Dezember 2025 eingereicht werden. Die Gesuche werden aktuell geprüftüber  das unten verlinkte Onlineformular beim BAV eingereicht werden. Nach der Prüfung durch das BAV erhalten dDie Gesuchsteller erhalten über die Plattform eGovernment die Entscheide als Verfügung.

Die Förderpauschalen wurden für 2027 und 2028 festgelegt und sind weiter unten ersichtlich. WirDas BAV wird darüber informieren, sobald die Gesuche eingereicht werden können für Fahrzeuge, die im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden, eingereicht werden können.

Der Bund übernimmt im RPV, den er gemeinsam mit den Kantonen bestellt, bei der Beschaffung von Elektrobussen 75 % der Mehrkosten. Bei Bussen im übrigen konzessionierten Verkehr (Ortsverkehr, Angebote ohne Erschliessungsfunktion) und bei Schiffen übernimmt der Bund 30 % der Mehrkosten. Für Busse ist eine Pauschale pro Fahrzeugtyp und bei Schiffen eine individuelle Festlegung vorgesehen.

Was gefördert wird

Gefördert wird gemäss Artikel 41a des CO2-Gesetzes die Beschaffung von Elektrobussen inkl. Wasserstoffbrennstoffzellen sowie die Beschaffung oder Umrüstung von Schiffen mit elektrischem Antrieb inkl. Wasserstoffbrennstoffzellen. Für die dazugehörige Infrastruktur wie Ladestationen ist keine finanzielle Förderung vorgesehen. Der 1:1-Ersatz von bestehenden E-Bussen (inkl. Trolleybussen) sowie der Ersatz von vorzeitig ausser Betrieb genommenen Bussen wird nicht unterstützt.

Wer ein Gesuch einreichen kann

Konzessionierte Transportunternehmen und Betriebsbeauftragte, die Eigentümer von E-Bussen resp. E-Schiffen sind, können ein Gesuch einreichen.

Pauschalen pro Fahrzeugtyp

Die Pauschalen für E-Busse wurden zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ermittelt und basieren auf Offerten für Busse mit konventionellen Verbrennungsmotoren und Offerten für Busse mit Elektroantrieben.

Die A-Fonds-perdu-Beiträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind nach Artikel 64 Absatz 3 ARPV zu verbuchen. Für 2027 und 2028 gelten folgende Pauschalen:

Pauschalen pro Fahrzeugtyp und Sparte 2027 & 2028

Für 2025 und 2026 gelten folgende Pauschalen:

Pauschalen pro Fahrzeugtyp und Sparte 2025 & 2026

Fahrzeugtypen

  • Kleinbusse: Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, Klasse M2 bis 3.50 t
  • Minibusse: Fahrzeug mit höchstens 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, mit zwei Achsen bis 9 Meter Länge
  • Midibusse: Fahrzeug mit mehr als 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, mit zwei Achsen 9 bis 11 Meter Länge
  • Standardbusse: Fahrzeug mit mehr als 23 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin, mit zwei Achsen, von 11 bis 13.5 Meter Länge
  • 15-Meter-Busse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 15 Meter Länge
  • Doppelstockbusse: Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen mit zwei Etagen
  • Gelenkbusse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 18.75 Meter Länge
  • Doppelgelenkbusse: Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen bis 24 Meter Länge

Ein Gesuch einreichen

Gesuche können über die Plattform eGovernment eingereicht werden (Kachel E-Bus/E-Schiff). Detaillierte Informationen liefert die Richtlinie «Finanzielle Förderung elektrischer Antriebstechnologien».

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr

Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen