Entscheide über Kostenteiler (Art. 40 EBG)
Die Schweiz ist ein dicht besiedeltes Land mit einem dichten Verkehrsnetz. Bau und Unterhalt der Infrastruktur müssen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Transportunternehmen eng abgestimmt sein. Bei Uneinigkeit betreffen Kostenverteilung fällt das BAV einen Entscheid.
