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Veröffentlicht am 28. Oktober 2025

BAV justiert Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr

Das BAV hat im September 2025 Massnahmen angeordnet, um die Sicherheit des Schienengüterverkehrs zu gewährleisten. Aufgrund neuer Erkenntnisse hat es diese nun in zwei Punkten angepasst.

Ein Güterzug bei untergehender Sonne.

Das BAV hat in seiner Verfügung vom 11. September 2025 zusätzliche Massnahmen festgelegt, um die Sicherheit des Schienengüterverkehrs zu gewährleisten. Dieser Schritt erfolgte auf Basis des im Juni 2025 publizierten Berichts, in dem die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) im Nachgang zum Unfall im Gotthard-Basistunnel ein systematisches Risiko für weitere Radbrüche feststellte. Aufgrund des Befundes der SUST und in Absprache mit den Stakeholdern war es für das BAV unabdingbar, sehr rasch Massnahmen zu entwickeln und zu beschliessen. Das BAV hat in seiner Verfügung vom September explizit festgehalten, dass bei Vorliegen neuer Erkenntnisse Anpassungen an den angeordneten Massnahmen denkbar sind.

Massgebend ist die zurückgelegte Strecke

Auf Basis des intensiven Dialogs mit den Stakeholdern hat das BAV am 23. Oktober die Verfügung angepasst bzw. weiterentwickelt: Die Vorgaben für die wagentechnischen Untersuchungen bemessen sich neu ausschliesslich nach der zurückgelegten Strecke. In der Zwischenzeit liegen neue Erkenntnisse zu den durchschnittlichen Laufleistungen der Güterwagen vor und es ist bereits heute gesetzlich festgehalten, dass die Wagenhalter den Zustand ihrer Wagen kennen müssen. Aus diesen Gründen kann auf die in der Verfügung vom September vorgesehene, zusätzliche zeitliche Frist verzichtet werden.

Umsetzungsfrist für eine Massnahme verlängert

Eine erste Anpassung hatte das BAV bereits per 9. Oktober vorgenommen: Die Umsetzungsfrist für die angeordneten wagentechnischen Untersuchungen wurde um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Dies, weil sich im Nachgang zur Verfügung vom 11. September aus verschiedenen weiteren Gesprächen mit der Branche neue Erkenntnisse zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Massnahmen ergeben haben. Die für die Instandhaltung von Güterwagen verantwortlichen Stellen (ECM) zeigten auf, dass für eine erste wagentechnischen Untersuchung ein Aufenthalt in einer stationären Werkstatt zwingend notwendig ist.

Abgesehen von den beschriebenen Weiterentwicklungen hält das BAV an allen per 11. September 2025 verfügten Massnahmen (wagentechnische Untersuchungen, höherer Mindestdurchmesser für bestimmte Räder, Handlungspflicht nach Überhitzungen, Klangprobe) fest inkl. der Umsetzungsfristen. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht vorgesehen.

BAV befürwortet europäische Lösung

Das BAV setzt sich weiterhin für eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene ein, die in der Branche möglichst breit abgestützt ist. Nachdem die europäische Eisenbahnagentur ERA bisher auf die Empfehlungen der SUST nicht eingegangen ist, hat sich das BAV in Absprache mit den Stakeholdern entschieden, in einem ersten Schritt im Interesse der Sicherheit selber tätig zu werden. Es steht weiterhin in Kontakt mit den europäischen Gremien, um innert nützlicher Frist international abgestimmte Lösungen zu finden.