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Veröffentlicht am 15. April 2025

40-Tonnen-Limite für Lastwagen gilt weiterhin

Im Landverkehrsabkommen mit der EU hat die Schweiz wichtige Errungenschaften ihrer Verkehrspolitik abgesichert. Dazu gehören etwa die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen und insbesondere auch die 40-Tonnen-Limite. Mit der geplanten Anpassung des Abkommens will der Bundesrat diese Besonderheiten für die weitere Zukunft absichern.

Lastwagen auf der Autobahn A1 im Grauholz bei Bern