40-Tonnen-Limite für Lastwagen gilt weiterhin
Im Landverkehrsabkommen mit der EU hat die Schweiz wichtige Errungenschaften ihrer Verkehrspolitik abgesichert. Dazu gehören etwa die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen und insbesondere auch die 40-Tonnen-Limite. Mit der geplanten Anpassung des Abkommens will der Bundesrat diese Besonderheiten für die weitere Zukunft absichern.
