Rahmenbedingungen für einen starken Export-, Import- und Binnengüterverkehr

Sowohl im Binnen- als auch im Import- und Exportverkehr wird rund ein Viertel der gesamten Gütertransportleistung auf der Schiene bewältigt. Damit ist die Bahn für die Versorgung innerhalb der Schweiz und für den Austausch mit dem Ausland von grosser Bedeutung.

Ein railCare Güterzug fährt an einer Weide mit Kühen vorbei
Der Güterverkehr in der Fläche muss eigenwirtschaftlich sein.
© Coop

Im Binnen-, Import- und Exportverkehr – auch «Schienengüterverkehr in der Fläche» genannt - dominieren folgende zwei Produktionsformen:

  • Im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) werden einzelne Bahnwagen oder Wagengruppen aus Anschlussgleisen oder ab Freiverladeanlagen gebündelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt, wo neue Züge je nach Bestimmungsregion zusammengestellt werden. Am Bestimmungsbahnhof werden sie wieder als einzelne Wagen oder Wagengruppen auf Anschlussgleise, an Freiverlade oder Umschlagsanlagen verteilt. Der EWLV wird von SBB Cargo als Systemanbieterin betrieben und verantwortet.
  • Ganzzüge verkehren als Einheit vom Abgangs- zum Zielort (Anschlussgleis oder Umschlagsanlage). Sind regelmässig grosse Mengen an Gütern vom Abgangsort zum Zielort zu transportieren, so werden die Verkehre in sogenannten Shuttle-Zügen abgewickelt, d.h. die Zugskompositionen bleiben zwischen den Transporten unverändert. Vereinzelt fahren Ganzzüge auch im kombinierten Verkehr, d. h. mit Containern oder Wechselbehältern, die an Terminals umgeladen werden. Im Ganzzugverkehr gibt es mehrere Anbieter.
Formen Güterverkehr
©BAV

Im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr sieht das Gesetz für den Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen expliziten Verlagerungsauftrag vor. Er soll aber die Versorgungssicherheit in allen Regionen der Schweiz gewährleisten. Der Bund strebt deshalb möglichst gute Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in der Fläche an.

Angebote im Export-, Import und Binnengütertransport auf der Schiene müssen grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein. Der Bund kann sich jedoch finanziell an Bestellungen von Güterverkehrsangeboten durch die Kantone beteiligen. Diese Förderung, von der aktuell nur der Güterverkehr auf Schmalspurbahnen profitiert, ist befristet bis Ende 2027.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/gueterverkehr/guterverkehr-in-der-flache.html