Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sind Anforderungen, welche die EU für den grenzüberschreitenden Verkehr in Europa festgelegt hat. Die einzelnen TSI betreffen jeweils Teilsysteme wie Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung (jeweils strecken- und fahrzeugseitig), Betriebsführung und Verkehrssteuerung, Instandhaltung und Telematikanwendungen. Damit der grenzüberschreitende Verkehr erleichtert und die Verlagerungspolitik unterstützt werden kann, ist die Schweiz bestrebt, die TSI für das Normalspur-Hauptnetz möglichst zu übernehmen. Ausnahmen meldet die Schweiz in Form von «Notifizierten Nationalen Technischen Vorschriften» (NNTV) der EU zur Prüfung. Für die Nebenstrecken des Normalspurnetzes gelten reduzierte Anforderungen bezüglich TSI, für die Schmalspurnetze kommen sie nicht zur Anwendung. Die Details sind in der Eisenbahnverordnung (EBV) geregelt.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/interoperabilitaet/tsi.html