Vorgabewerte für Teuerung und Kalkulationszinssatz

Für die Finanzierung von Massnahmen durch Kantone und weitere Dritte macht das Bundesamt für Verkehr (BAV) Vorgaben zu Teuerung und Zinsen.

Diese Vorgaben basieren auf Daten des Bundesamtes für Statistik und der Schweizerischen Nationalbank.  

Ab 1. Januar 2024 beträgt der Vorgabewert für die Teuerung 0.5 %.
Ab 1. Januar 2024 beträgt der Vorgabewert für den Kalkulationszinssatz 1.50 %.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/bahninfrastruktur/substanzerhalt-und-betrieb/vorgabewerte-teuerung-kalkulationszinssatz.html