Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung wurde von Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie zur Umsetzung der GGUV erarbeitet. Sie enthält präzisierende Vorgaben und Umsetzungshilfen zur GGUV und zu RID/ADR.
Für eine einheitliche Vorgehensweise hat das BAV verschiedenen Musterformulare in die Richtlinie integriert.