Die Schweiz hat seit der Revision EBV 2013 die Vorschriften für Normalspurbahnen mehrmals an die jeweils aktualisierten EU-Vorgaben angepasst. Gemäss der europäischen Interoperabilitäts-Richtlinie 2016/797 müssen die Staaten bei Abweichungen des nationalen Regelwerkes zur entsprechenden technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) verbindliche notifizierte nationale technische Vorschriften (NNTV) oder verbindliche nationale Sonderfälle festlegen. Diese müssen veröffentlicht werden und somit allen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeughaltern und Konformitätsbewertungsstellen zur Verfügung stehen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass ihr Teilsystem den Vorschriften der TSI und der NNTV bzw. den Sonderfällen entspricht.
NNTV sind nationale Anforderungen, die von den Anforderungen einer TSI abweichen oder sie ergänzen.
Sonderfälle sind gegenüber den Anforderungen der TSI abweichende besondere Anforderungen, die sich aufgrund spezifischer nationaler Rahmenbedingungen (u.a. geographischer, topografischer, städtebaulicher Art) an das Eisenbahnsystem bzw. an Teilsysteme ergeben.