Fahrdienstvorschriften (FDV)

Die Fahrdienstvorschriften (FDV) gelten für alle schweizerischen Eisenbahnen sowie für alle Bahnen, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen. Sie umfassen die sicherheits-relevanten Regeln für alle Fahrten auf Schienen. Das Bundesamt für Verkehr erlässt gestützt auf Art. 11a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 EBV (742.141.1) die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV.

FDV A2020 (gültig ab 01.07.2020)

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/fdv-2020.html