Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Bern, 13.11.2019 - Der Bundesrat will die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene mit verschiedenen Massnahmen weiter stärken. Dazu gehört, den Operateuren im unbegleiteten kombinierten Verkehr länger als zunächst geplant Betriebsbeiträge zu gewähren und die Trassenpreise zu senken. Das verbilligt die Bahntransporte und macht die Schiene attraktiver. An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat den Verlagerungsbericht 2019 sowie die Botschaft für eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zuhanden des Parlaments verabschiedet und die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung angepasst.

Die Schweizer Verkehrspolitik hat zum Ziel, den alpenquerenden Schwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, wie dies die Bevölkerung beschlossen hat. Der Bundesrat erstattet den Eidgenössischen Räten alle zwei Jahre Bericht über den Stand der Verlagerung und die zu erwartende Entwicklung. Der Verlagerungsbericht 2019 zeigt, dass die bisherigen Instrumente und flankierenden Massnahmen wirken. Sie haben dazu beigetragen, die Anzahl alpenquerender Fahrten schwerer Güterfahrzeuge weiter zu reduzieren. Ohne diese Massnahmen würden jährlich zusätzlich rund 800'000 schwere Güterfahrzeuge die Alpen queren. Die Schiene erreicht heute einen Marktanteil von 71 Prozent. Das gesetzlich festgelegte Ziel von maximal 650'000 alpenquerenden Schwerverkehrsfahrten pro Jahr wurde jedoch verfehlt. 2018 waren es 941'000 Fahrten.

Der Bundesrat bekräftigt im neuen Verlagerungsbericht daher seine Einschätzung, dass das Verlagerungsziel mit den bisherigen Massnahmen allein nicht erreicht werden kann. 2020 wird mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels zwar die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) voll in Betrieb gehen. Auch werden bis dann die Arbeiten für den 4-Meter-Korridor auf der Gotthard-Achse abgeschlossen sein. Die damit möglichen Produktivitäts- und Mengengewinne werden allerdings nicht ausreichen, um das Verlagerungsziel zu erreichen. Das liegt an den Verzögerungen bei der Fertigstellung der Zulaufstrecken zur NEAT in Deutschland sowie der fehlenden Interoperabilität entlang des gesamten Nord-Süd-Korridors. Es ist oft nach wie vor nicht möglich, 740 Meter lange Züge zu führen. Ausserdem hapert es mit der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Transportangebote.

Massnahmenpaket: Eckpunkte

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat ein Paket zur weiteren Stärkung der Verkehrsverlagerung vor. Es enthält folgende Massnahmen:

  • Die Betriebsbeiträge an die Operateure im unbegleiteten kombinierten Verkehr sollen weniger rasch abgebaut werden als zunächst geplant. Der Bundesrat beantragt dem Parlament dementsprechend, die Laufzeit des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zu verlängern. Für die Jahre 2024 bis 2026 sollen zusätzliche 90 Millionen Franken für Betriebsabgeltungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr zur Verfügung stehen.
  • Die Trassenpreise für Züge werden auf 01.01.2021 gesenkt. Dies erfolgt über eine vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Netzzugangsverordnung. Die Akteure im Schienenverkehr werden damit um jährlich rund 90 Millionen Franken entlastet, was zu je einem Drittel dem Güter-, dem Fern- und dem Regionalverkehr zugutekommt. Für lange Güterzüge soll zudem ein Sonderrabatt eingeführt werden, da mit langen Zügen die Kapazität der Infrastruktur besser genutzt werden kann.
  • Anpassung der LSVA per 1. Januar 2021: Die Lastwagen der Abgasklassen EURO IV und V sollen nicht mehr in eine günstigere Kategorie fallen. Ohne Anpassung würde der gewichtete Durchschnitt von 293 Franken (2018) auf 275 Franken im Jahr 2024 sinken. Mit der Umklassierung kann die bisherige Verlagerungswirkung der LSVA aufrechterhalten werden. Über die vorgeschlagenen Anpassungen entscheidet der Gemischte Landverkehrsausschuss EU/Schweiz.
  • Die Schwerverkehrskontrollen sollen intensiviert werden, unter anderem durch Realisierung des Schwerverkehrskontrollzentrums Gotthard Süd in Giornico.

Der Bundesrat will mit dem Massnahmenpaket die in der Bundesverfassung verankerte Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene und den Alpenschutz stärken. Die Massnahmen erleichtern es zudem, die Klimaziele zu erreichen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Informationen, +41 58 462 36 43, presse@bav.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/medienmitteilungen.msg-id-77052.html