Ein paar Regeln für die sichere Flussfahrt im Gummiboot

Mit dem Beginn des Sommers zieht es die Menschen wieder auf das Wasser. Besonders Gummiboot-Fahrten auf Flüssen sind nicht ohne Risiko. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften trägt dazu bei, dass «Böötli»-Ausflüge sicher verlaufen.

Gummiboote auf der Aare
Gummiboot-Fahrten auf Flüssen sind nicht ohne Risiko.
© Kantonspolizei Bern
  • Generell sollte, wer auf Flüssen unterwegs ist, eine Schwimmweste tragen. Für Schlauchboote, Paddelboote oder Ruderboote ist das Mitführen eines Rettungsmittels gemäss Binnenschifffahrtsverordnung obligatorisch.
  • Schiffe ohne Immatrikulationspflicht, die kürzer sind als vier Meter - zum Beispiel Strandboote, Gummiboote, Standup-Bretter, Paddelboote, Rennruderboote oder Surfbretter - müssen mit Name und Adresse beschriftet sein. Empfehlenswert ist auch die Angabe einer Telefonnummer. Diese Regelung soll mithelfen, Leben zu retten. Wenn ein herrenloses Gummiboot aufgefunden wird, kann dank der Adresse rasch festgestellt werden, ob das Boot als verloren gemeldet ist oder ob der Eigentümer möglichweise vermisst wird bzw. in Gefahr geraten ist. Bei Fragen zur Immatrikulationspflicht kann das Schifffahrtsamt des Wohnkantons kontaktiert werden.
  • Der Genuss von alkoholischen Getränken sollte auf nach der Bootsfahrt verschoben werden. Zwar gilt für Gummiboote und nicht motorisierte Schiffe, welche nicht immatrikuliert werden müssen, seit diesem Jahr keine Promillegrenze mehr. Die gesetzliche Anforderung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Boot steuern dürfen, ist aber weiterhin in Kraft und wird bei Bedarf individuell beurteilt.
  • Kursschiffe haben Vortritt. Ihnen muss immer genügend Platz für ihre Manöver gelassen werden. Kursschiffe können in Flüssen nur schwerlich ausweichen und sie haben insbesondere stromabwärts einen langen Bremsweg.

Die Kantone und ihre Polizeieinheiten können als zuständige Vollzugsbehörden Kontrollen durchführen. Seit diesem Jahr können sie mit der Revision der Ordnungsbussenverordung für Übertretungen im Schifffahrtsbereich auch Bussen aussprechen.

Weitere Tipps für die sichere Bootsfahrt gibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).

 

Schifffahrt

 

BAV-News Nr. 80 Juni 2020

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