Coronavirus: Die Folgen für den öffentlichen Verkehr

Das Coronavirus hat auch den öffentlichen Verkehr in eine Ausnahmesituation gebracht. Die Krisenorganisation mit stark reduziertem Betrieb funktioniert gut. Die Aufarbeitung der finanziellen Folgen muss in das Paket eingebettet werden, welches der Bundesrat für die gesamte Wirtschaft geschnürt hat.

Editorial Fü
© Béatrice Devènes

Das Coronavirus hat uns alle überrascht und wir mussten innert kürzester Zeit in den Krisenmodus umschalten. Schnelle, schweizweite und für alle Transportunternehmen gültige Entscheide waren gefragt. Es blieb und bleibt keine Zeit für Sitzungen, Round-Table-Gespräche, Anhörungen, Mitwirkungsprozesse, Vernehmlassungen oder «ich hätte da auch noch eine Idee», «aber bei uns ist die Situation anders».

In den letzten Jahren wurde eine Pandemie in den Krisenorganisationen übungshalber durchgespielt. Als es ernst galt, war vieles anders und unbekannt. Trotzdem darf als erstes Fazit festgehalten werden, dass sich der öV schnell organisiert hat. Die Systemführer SBB für die Schiene und PostAuto für Busse, Trams und Seilbahnen haben ihre Aufgabe sehr gut aufgenommen, gut kommuniziert und die Einbindung aller im Rahmen des Möglichen sichergestellt. Die Transportunternehmen haben einen grossen Fahrplanwechsel in kürzester Zeit umsetzt und den operativen Betrieb sichergestellt. Der Dank gilt allen, welche hier mitgearbeitet haben – wobei «mitarbeiten» in der Krise in vielen Fällen verlangt: Entscheide entgegennehmen und ohne weiteren Kommentar umsetzen.

Der Übergang in den Normalzustand wird auf sich warten lassen. Die Coronavirus-Krise wird uns das Tempo und die Massnahmen vorgeben. Wir werden uns weiterhin in Flexibilität üben, pragmatisch und unkompliziert bleiben.

Das Virus wird tiefe finanzielle Spuren hinterlassen. Neben den bundesrätlichen Massnahmen für die gesamte Wirtschaft hat das BAV festgelegt, dass die vereinbarten Subventionen kulant ausbezahlt werden. Dies sichert die Liquidität für die kommenden Monate. Ein Grossteil der Kosten fällt weiterhin an, da ein Grundangebot auf Anordnung des Bundesrates aufrechterhalten bleibt. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung, die finanziellen Folgen abzufedern und die Existenz der Unternehmen zu sichern. Diese Massnahmen müssen bundesintern und mit den Kantonen abgestimmt werden. Sie müssen sich an den Massnahmen für die anderen betroffenen Branchen orientieren.

Hier gilt etwas, was uns das Coronavirus auch gelehrt hat: Es braucht eine grosse Solidarität über die ganze Bevölkerung und über alle Branchen, um diese Krise bewältigen zu können. Massnahmen für den öV sind für einmal nicht prioritär, andere brauchen die Unterstützung rascher.

Dr. Peter Füglistaler
Direktor Bundesamt für Verkehr

 

BAV-News Nr. 78 April 2020

 
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