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Veröffentlicht am 6. Mai 2025

BAV integriert Regeln für Trambetrieb in FDV

Das BAV hat die Fahrdienstvorschriften (FDV) aktualisiert. Weil der Bahn- und Trambetrieb zunehmend ineinander übergehen und Mischformen entstanden sind, werden die Vorschriften für Bahn und Tram im Rahmen der FDV aufeinander abgestimmt. Mit der Revision harmonisiert das BAV zudem Vorgaben im schweizerischen und europäischen Recht. Die revidierten FDV treten im Dezember 2025 in Kraft.

Ein gelbes Tram vor der roten Fassade des Basler Rathauses.