öV-Nutzende haben bei grossen Verspätungen und Ausfall von Verbindungen einen gesetzlichen Anspruch auf Ticket-Rückerstattung, Entschädigung oder Hilfeleistungen. Gleiches gilt für den internationalen Linienbusverkehr.
Passagiere haben bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das Personenbeförderungsgesetz und die dazugehörende Verordnung verpflichten die Transportunternehmen bei Kursausfällen und Verspätungen ab einer Stunde am Zielort zu Rückerstattungen oder Entschädigungen. Gleiches gilt für Reisen mit internationalen Linienbussen. Hier ist die Abfahrtsverspätung massgebend. Ausgenommen von der Entschädigungsregel sind Seilbahnen und die Schifffahrt, da diese von schwierigen Wetterverhältnissen besonders stark beeinträchtigt werden.
Die Transportunternehmen haben Beschwerdestellen eingerichtet. Reisende, die mit einem Entscheid des Transportunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Durchsetzungsstelle des Bundesamtes für Verkehr wenden.