Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
öV-Nutzende haben bei grossen Verspätungen und Ausfall von Verbindungen einen gesetzlichen Anspruch auf Ticket-Rückerstattung, Entschädigung oder Hilfeleistungen. Gleiches gilt für den internationalen Linienbusverkehr.

Passagiere haben bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das Personenbeförderungsgesetz und die dazugehörende Verordnung verpflichten die Transportunternehmen bei Kursausfällen und Verspätungen ab einer Stunde am Zielort zu Rückerstattungen oder Entschädigungen. Gleiches gilt für Reisen mit internationalen Linienbussen. Hier ist die Abfahrtsverspätung massgebend. Ausgenommen von der Entschädigungsregel sind Seilbahnen und die Schifffahrt, da diese von schwierigen Wetterverhältnissen besonders stark beeinträchtigt werden.
Die Transportunternehmen haben Beschwerdestellen eingerichtet. Reisende, die mit einem Entscheid des Transportunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Durchsetzungsstelle des Bundesamtes für Verkehr wenden.
Weitere Informationen
Entschädigung und Rückerstattung
Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde haben öV-Reisende einen Entschädigungsanspruch von 25 % des Fahrpreises. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 %. Die Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 5 Franken beträgt.
Rechtliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat die Grundlagen für die Passagierrechte festgelegt und definiert, wie diese anzuwenden sind.
Durchsetzungsstelle
Ein Reisender oder eine Reisende, die mit dem Entscheid eines Transportunternehmens oder der Beschwerdestelle der SBB nicht einverstanden ist, kann den Fall vom Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilen lassen. Das BAV hat dazu eine sogenannte Durchsetzungsstelle eingerichtet.
FAQ Passagierrechte
Benutzerinnen und Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel haben eine ganze Reihe von Rechten, die sie gegenüber den Transportunternehmen geltend machen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Passagierrechten in der Schweiz sind auf dieser Seite zu finden.
