Neue Richtlinien für subventionierte Transportunternehmen

04.01.2023 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit Einbezug der Kantone, der Transportunternehmen und weiterer Stakeholder eine Guidance erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Richtlinien für Transportunternehmen, die im subventionierten Verkehr tätig sind. Mit der Guidance zeigt das BAV auf, wie die verschiedenen rechtlichen Vorschriften korrekt interpretiert und umgesetzt werden. Die ersten Richtlinien sind auf Anfang 2023 in Kraft getreten, weitere folgen.

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Die Guidance präzisiert rechtliche Bestimmungen (Foto: Freepik).
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Nach dem «Fall Postauto» und weiteren Subventions-Fällen haben sich verschiedene Transportunternehmen eine Präzisierung bestimmter rechtlicher Bestimmungen gewünscht. Mit Einbezug der Kantone, der Transportunternehmen und weiterer Stakeholder hat das BAV zahlreiche Richtlinien erarbeitet. Die Sammlung dieser Richtlinien, die sogenannte Guidance, zeigt auf, wie in verschiedenen Bereichen allfälliger Spielraum in den Gesetzen und den weiteren Rechtsvorschriften zu interpretieren ist. Sie strebt die einheitliche Anwendung der Rechtsgrundlage und des Interpretationsspielraums zu einer korrekten Ermittlung des linien- und streckenweisen Abgeltungsbedarfes sowie der Jahresergebnisse an. Die Richtlinien zur Bestellung im Regionalen Personenverkehr, zu den Seilbahninvestitionen und zu den stillen Reserven sind auf Anfang 2023 in Kraft getreten. Weitere werden folgen, etwa zu den Verrechnungspreisen für konzerninterne Leistungen oder zur Anrechenbarkeit von Kosten.

 

Bundesamt für Verkehr BAV Guidance: Richtlinien für die Vergabe von Subventionen

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