Risiko- und Versicherungspolitik

Rahmen

Der Bund ist vielfältigen Risiken ausgesetzt, deren Eintritt die Erreichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben der Bundesverwaltung gefährden kann. Diese Risiken sollen möglichst frühzeitig identifiziert, analysiert und bewertet werden, damit zeitgerecht die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden können. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck Ende 2004 die Grundlagen für das Risikomanagement beim Bund gelegt. Seither wird das Risikomanagement stetig weiterentwickelt. Am 24. September 2010 erliess der Bundesrat neue Weisungen über die Risikopolitik des Bundes.

Ziele

Mit seiner Risikopolitik verfolgt der Bundesrat folgende Ziele:

  • Möglichst frühzeitiges Erkennen von Risiken und rechtzeitiges Ergreifen der erforderlichen Massnahmen zwecks Unterstützung einer vorausschauenden Erfüllung der Bundesaufgaben und Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung;
  • Gewährleistung der Sicherheit der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes;
  • Schutz des Vermögens und der Reputation des Bundes;
  • wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz der verfügbaren Mittel;
  • Förderung des Risikobewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes.

Umsetzung des Risikomanagements

Die Umsetzung des Risikomanagements liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Departemente und der Bundeskanzlei. Die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV und die Generalsekretärenkonferenz GSK erfüllen im Risikomanagement aber wichtige Koordinationsfunktionen: Die EFV sorgt mit dem Erlass von Richtlinien für eine möglichst homogene Umsetzung des Risikomanagements innerhalb der Bundesverwaltung. Ausserdem betreibt sie ein Informatik-Tool, das für die Bewirtschaftung der Risiken und die Risikoberichterstattung eingesetzt wird. Die GSK ist für die Konsolidierung der Risiken auf Stufe Bundesrat zuständig. Die Risikoberichterstattungen an den Bundesrat sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Die Departemente und ihre Verwaltungseinheiten setzen ein aufgabenbezogenes Risikomanagement um. Unter Risiko werden Ereignisse und Entwicklungen verstanden, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und wesentliche negative finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen (z. B. Reputationsschäden, Funktionsstörungen usw.) auf die Erreichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben der Bundesverwaltung haben. Die Identifikation, Analyse, Bewertung, Bewältigung und Überwachung der Risiken erfolgt nach einheitlichen Regeln. Die Ausgestaltung des Risikomanagements orientiert sich an den gängigen Normenwerken (ISO 31000, ONR 49000 ff.). Als Teile des Risikomanagements werden ein zweckmässiges Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement und ein Internes Kontrollsystem IKS betrieben. Die dabei identifizierten wesentlichen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagements bewirtschaftet.

Letzte Änderung 04.06.2020

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