Vorbereitung Leistungsvereinbarung (LV) und Systemaufgaben (SA) 2029– 2032
Der Bund schliesst in periodischen Abständen Leistungsvereinbarungen (LV) und Verträge zu Systemaufgaben (SA) mit den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) ab. Zur Vorbereitung der neuen LV und SA informiert das Bundesamt für Verkehr (BAV) die ISB mit einem Schreiben über den verbindlichen Zeitplan und die Vorgaben zur Aushandlung.
Für den Abschluss von LV und SA reichen die Bahnunternehmen dem BAV eine Grundofferte sowie eine definitive Offerte ein. So wird sichergestellt, dass für den Betrieb und die Substanzerhaltung sowie für die Systemaufgaben ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und die Bundesversammlung die Zahlungsrahmen beschliessen kann. Die LV umfassen grundsätzlich keine Ausbauprojekte, sondern konzentrieren sich auf die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts.
Offertformulare LV Infrastruktur 2029– 2032
Die ISB reichen dem BAV die Grundofferte und definitive Offerte über die Applikation Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) ein. Wie bereits bei der Offerte 2025 – 2028 sind dabei einige Pflichtdokumente auszufüllen; zudem ist, analog zum Jahresbericht 2025, eine Prüfliste im WDI einzureichen.
Zusätzlich zur Offerte 2029 – 2032 im WDI müssen die ISB dem BAV eine rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung zustellen, wonach die subventionsrechtlichen Grundsätze in der Offerte 2029 – 2032 eingehalten werden.