Konzept für den multimodalen Gütertransport
Der Bund erweitert das bestehende Konzept für den Schienengütertransport in der Schweiz. Künftig sind darin nicht nur Eisenbahnanlagen enthalten, sondern auch die Rhein- und die Binnenseeschifffahrt sowie entsprechende Infrastrukturen für den Güterumschlag. Die Anhörung dauert bis zum 18. September 2026.
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Das Konzept für den Gütertransport dient dazu, die Planung von Güterverkehrsanlagen mit der Raumplanung zu koordinieren. Es fasst die bestehenden Planungen der Güterverkehrsanlagen in einem Gesamtbild zusammen und legt die wesentlichen Entwicklungen fest, die für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich sind. Zudem skizziert es Ziele und definiert die Prozesse zur bedarfsgerechten Umsetzung.
Das bestehende Konzept für den Gütertransport stammt aus dem Jahr 2017 und fokussiert auf Koordination, Planung und Prozesse von Anlagen des Schienengüterverkehrs. Das neue Konzept orientiert sich konsequent an multimodalen Logistikketten und trägt den langfristigen technischen sowie wirtschafts- und verkehrsgeographischen Trends Rechnung. Unter anderem ermöglicht es eine bessere Abstimmung der Güterverkehrsanlagen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern. Insbesondere werden neu auch die Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein sowie Anlagen für den Güterumschlag zwischen der Schifffahrt auf Schweizer Binnengewässer und anderen Verkehrsträgern darin enthalten sein.
Das angepasste Konzept, das auf dem Gütertransportgesetz (GüTG) beruht, welches am 1. Januar 2026 in Kraft trat, wurde unter Federführung des Bundesamts für Verkehr (BAV) in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Güterverkehrsbranche und Kantone erarbeitet. Die Anhörung bei Kantonen, Gemeinden und die Mitwirkung der Bevölkerung hat am 16.Juni 2026 begonnen und dauert bis am 18.September 2026. Anschliessend erfolgt die Beschlussfassung durch den Bundesrat. Angestrebt wird die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2027.